Unter einer Türnotöffnung versteht man das gewaltsame Eindringen in einen verschlossenen Raum auf Grund einer Not- und Gefahrensituationen. Eine solche Situation kann eventuell durch Personen die in Notlagen, aber auch durch andere Umstände nötig sein.
Vermutet man im Wohnraum hilflose Personen bzw. Personen in Notlage , so geht man in der Regel auch von einer Türöffnung mit Verdacht auf einen Unfall aus. Das Ziel für eine Türnotöffnung ist es Rettungskräften Zugang zu verschaffen und einer hilflosen Person Hilfe zukommen zu lassen. Meistens sind diese Türnotöffnungen nach Unfällen, akuten Erkrankungen erforderlich und werden von der Polizei sowie von Rettungskräften oder Angehörigen angefordert. Bevor die Tür geöffnet werden darf, müssen Indizien für einen Unglücksfall vorliegen. . Erfolgt die Türöffnung jedoch ohne belastbaren Verdacht auf eine Gefahr, so ist diese Maßnahme rechtswidrig. Im Falle der Amtshilfe muss die anfordernde Behörde oder die Polizei sich für die Rechtmäßigkeit verantworten.Unter Notfall Türöffnungen fallen meistens auch eine zugefallene Türe, wenn im Wohnraum der Herd eingeschaltet ist oder sich Kleinkinder oder Personen, die einer Aufsicht oder Pflege bedürfen, im Haushalt sind und sich nicht aus eigener Kraft aus der Gefahr begeben können.
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